Spielbanken in der Schweiz: Konzession A und B, Periode 2025–2044, Standorte
Recht & Regeln · Veröffentlicht · Aktualisiert

Die Schweiz zählt 21 konzessionierte Spielbanken, zehn mit Konzession A und elf mit Konzession B. Vergeben hat sie der Bundesrat für die Jahre 2025 bis 2044. Der Beitrag erklärt die Unterschiede zwischen den Konzessionstypen, das Verfahren und die Standorte.
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Wer in der Schweiz Roulette, Blackjack oder Slots in einem echten Casino spielen will, tut das in einer von 21 konzessionierten Spielbanken. Ihr Betrieb ist streng reguliert: Der Bund vergibt die Konzessionen, die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) beaufsichtigt den Spielbetrieb, und jedes Spiel braucht eine eigene Bewilligung. Seit dem 1. Januar 2025 läuft eine neue Konzessionsperiode, die bis 2044 dauert.
Dieser Beitrag erklärt, was eine Spielbankenkonzession ist, worin sich die Konzessionen A und B unterscheiden, wie die aktuelle Periode vergeben wurde und welche Standorte es heute gibt.
Was eine Spielbankenkonzession ist
Das Geldspielgesetz (BGS) unterscheidet Spielbankenspiele, Grossspiele wie Lotterien und Sportwetten sowie Kleinspiele. Spielbankenspiele dürfen nur in Spielbanken mit einer Konzession angeboten werden (Art. 5 BGS). Die Konzession erteilt der Bundesrat. Sie gilt in der Regel 20 Jahre (Art. 12 BGS), und Konzessionsentscheide des Bundesrats sind nicht anfechtbar (Art. 11 BGS).
Nach Artikel 8 BGS muss eine Bewerberin unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht.
- Sie legt ein Sicherheitskonzept und ein Sozialkonzept vor.
- Sie weist die Wirtschaftlichkeit des Betriebs nach.
- Standortkanton und Standortgemeinde befürworten die Spielbank.
Wer die Konzession hat, darf nicht automatisch jedes Spiel anbieten: Jedes Spiel braucht eine Bewilligung der ESBK (Art. 16 BGS).
Die Konzession gilt nur für die Schweiz (Art. 4 BGS) und ist an einen bestimmten Standort gebunden. Deshalb legte der Bundesrat vor der Ausschreibung Standortzonen fest, für die sich Bewerberinnen um je eine Konzession melden konnten. Spielerträge, die eine Spielbank unrechtmässig erzielt, gehen nach Artikel 56 BGS an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.
Konzession A und Konzession B im Vergleich
Das Gesetz kennt zwei Konzessionstypen (Art. 6 BGS). Der Bundesrat kann für Spielbanken mit Konzession B das Spielangebot und die Einsätze beschränken. Die Unterschiede in der Übersicht:
| Merkmal | Konzession A | Konzession B |
|---|---|---|
| Anzahl Spielbanken (2026) | 10 | 11 |
| Bezeichnung «Grand Casino» | erlaubt | nicht erlaubt |
| Höchsteinsatz an Automaten | keine Beschränkung nach Art. 54 VGS | CHF 25 pro Spiel (Art. 54 VGS) |
| Kantonale Abgabe | nicht vorgesehen | Kanton kann eine Abgabe von bis zu 40 Prozent der Spielbankenabgabe des Bundes erheben |
| Online-Erweiterung | möglich | möglich |
Die Beschränkung auf CHF 25 gilt nicht für automatisiert durchgeführte Tischspiele, sofern deren Spielrhythmus jenem des echten Tischspiels entspricht. Die kantonale Abgabe in B-Casinos betrifft laut ESBK nur das landbasierte Angebot, nicht das Online-Spiel. Für B-Casinos in Regionen mit stark saisonalem Tourismus kann die ESBK zudem Ausnahmen bewilligen, etwa bei der Pflicht, Tischspiele anzubieten, oder bei der Kameraüberwachung.
Pflichten im Spielsaal
Jede landbasierte Spielbank muss mindestens zwei verschiedene Tischspiele anbieten, und zwar während mindestens eines Drittels der täglichen Öffnungszeit (Art. 19 VGS). Gäste sind vor Spielbeginn zu identifizieren (Art. 54 BGS). Die Spielbank darf Personen ohne Angabe von Gründen den Zutritt verweigern, Eintrittspreise erheben und Kleidervorschriften erlassen (Art. 53 BGS). Bei Tischspielen wird nur mit Jetons oder Plaques der jeweiligen Spielbank gespielt (Art. 55 BGS). Gewinnbestätigungen stellen Spielbanken keine aus (Art. 70 BGS).
Wer nicht spielen darf
Artikel 52 BGS legt ein Spielverbot in allen Spielbanken fest für Minderjährige, für Personen mit einer Spielsperre, für Mitglieder der ESBK und ihres Sekretariats, für Angestellte von Spielbanken, die am Spielbetrieb beteiligt sind, für Verwaltungsratsmitglieder von Spielbanken sowie für Kader von Herstellern und Händlern von Spieleinrichtungen. Zusätzlich gilt ein Spielverbot in der eigenen Spielbank für die übrigen Angestellten, für Aktionärinnen und Aktionäre mit mehr als 5 Prozent des Kapitals oder der Stimmen und für die zuständigen Revisorinnen und Revisoren.
So wurde die Periode 2025 bis 2044 vergeben
Die alten Konzessionen liefen Ende 2024 aus. Für die Neuvergabe hat der Bund ein mehrstufiges Verfahren durchgeführt, das im Bericht der ESBK dokumentiert ist:
- 27. April 2022: Der Bundesrat legt 23 Standortzonen fest, davon 10 für Konzessionen A und 13 für Konzessionen B.
- 1. Juni 2022: Die Ausschreibung wird eröffnet.
- 31. Oktober 2022: Eingabefrist. Es gehen 29 Gesuche ein, 14 für eine Konzession A und 15 für eine Konzession B. Zwölf Bewerberinnen beantragen zusätzlich eine Online-Erweiterung.
- Prüfung durch die ESBK: Die Kommission prüft die Gesuche und gibt dem Bundesrat eine Empfehlung ab. Für die Zone Schaffhausen empfiehlt sie keine Konzession, weil das Gesuch unvollständig war.
- 29. November 2023: Der Bundesrat erteilt die Konzessionen für 22 Zonen und die Jahre 2025 bis 2044. Neu dazu kommen Standorte in Prilly bei Lausanne und in Winterthur.
- 1. Januar 2025: Die neue Konzessionsperiode beginnt.
Veränderungen seit der Vergabe
Die Zahl der Spielbanken hat sich seit dem Entscheid von 2023 bereits verändert. Laut einer Medienmitteilung des Bundesrats vom 21. August 2025:
- wurde die Konzession der Spielbank St. Moritz am 20. August 2025 widerrufen,
- wurde die Online-Erweiterung des Airport Casino Basel am selben Tag widerrufen, nachdem dessen Plattform den Betrieb am 30. Juli 2025 eingestellt hatte,
- sollte das Casino Schaffhausen, das für die neue Periode keine Konzession erhielt, am 12. Oktober 2025 schliessen,
- war die Eröffnung in Winterthur für Mitte Dezember 2025 vorgesehen, während sich jene in Prilly auf 2026 verzögerte,
- hatte die Spielbank Mendrisio am 26. Februar 2025 eine Online-Erweiterung erhalten und ihre Plattform am 16. Juli 2025 gestartet.
Nach dem aktuellen Stand der ESBK gibt es damit 21 Spielbanken mit Konzession, davon 10 mit Konzession A und 11 mit Konzession B. Zehn von ihnen betreiben auch ein Online-Casino.
Die Online-Erweiterung als zweites Standbein
Seit 2019 kann der Bundesrat eine Spielbankenkonzession auf das Online-Angebot erweitern (Art. 9 BGS). Die Erweiterung steht A- und B-Casinos gleichermassen offen und kann auch während der Laufzeit der Konzession beantragt werden. Bei der Neuvergabe für 2025 bis 2044 hatten zwölf Bewerberinnen ein solches Gesuch gestellt. Wie das Beispiel Basel zeigt, kann eine Online-Erweiterung auch wieder wegfallen, ohne dass die Konzession für das landbasierte Casino erlischt. Umgekehrt haben Mendrisio und Locarno ihr Online-Angebot erst während der laufenden Periode gestartet.
Alle Standorte im Überblick
Die folgende Tabelle führt die 21 Spielbanken nach Standort auf. Die Zuordnung zu A oder B stützt sich auf den Bericht der ESBK zur Neukonzessionierung, die Online-Angaben auf die Liste der ESBK.
| Standort | Kanton | Konzession | Online-Angebot |
|---|---|---|---|
| Baden | AG | A | ja |
| Basel | BS | A | nein |
| Bern | BE | A | ja |
| Lugano | TI | A | ja |
| Luzern | LU | A | ja |
| Montreux | VD | A | nein |
| Prilly | VD | A | nein |
| St. Gallen | SG | A | nein |
| Winterthur | ZH | A | nein |
| Zürich | ZH | A | nein |
| Bad Ragaz | SG | B | nein |
| Courrendlin | JU | B | nein |
| Crans-Montana | VS | B | nein |
| Davos | GR | B | ja |
| Granges-Paccot | FR | B | nein |
| Interlaken | BE | B | ja |
| Locarno | TI | B | ja |
| Mendrisio | TI | B | ja |
| Meyrin | GE | B | ja |
| Neuenburg | NE | B | nein |
| Pfäffikon | SZ | B | ja |
Welche Plattformen zu den zehn Häusern mit Online-Angebot gehören, zeigt der Beitrag zu den legalen Online-Casinos in der Schweiz.
Was die Konzession für Gäste bedeutet
Für Besucherinnen und Besucher hat das Konzessionssystem mehrere spürbare Folgen:
- Steuerfreie Gewinne: Gewinne aus Spielbankenspielen in Schweizer Spielbanken sind laut ESTV steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Für Online-Gewinne gilt dagegen ein Freibetrag, wie der Beitrag zu Online-Casino-Gewinnen und Steuern erklärt.
- Geprüfte Spiele: Jedes Spiel und jeder Automat ist von der ESBK bewilligt. Mehr zu den Geräten steht im Beitrag zu Spielautomaten in der Schweiz.
- Spielerschutz: Jede Spielbank braucht ein Sozialkonzept mit Früherkennung und Spielsperren. Eine Sperre gilt in allen Schweizer Spielbanken und seit dem 7. Januar 2025 auch in Liechtenstein. Wie das Sozialkonzept funktioniert, beschreibt der Beitrag zum Sozialkonzept der Spielbanken.
- Kein Kredit: Spielbanken dürfen Spielerinnen und Spielern keine Darlehen gewähren (Art. 75 BGS).
Fazit
Das Schweizer Spielbankensystem beruht auf wenigen, klar definierten Konzessionen. Der Bundesrat vergibt sie für jeweils rund zwei Jahrzehnte, aktuell für die Periode 2025 bis 2044. Konzession A steht für die grösseren Häuser ohne Einsatzbeschränkung an den Automaten, Konzession B für kleinere Spielbanken mit begrenztem Angebot. Bereits in den ersten Monaten der neuen Periode haben ein Widerruf und eine Schliessung die Karte verändert. Massgebend ist deshalb stets die aktuelle Liste der ESBK.
Häufige Fragen
Wie viele Spielbanken gibt es in der Schweiz?
Laut ESBK gibt es 21 Spielbanken, 10 mit Konzession A und 11 mit Konzession B. Zehn davon bieten auch Online-Spiele an.
Was ist der Unterschied zwischen Konzession A und B?
Nur A-Casinos dürfen sich «Grand Casino» nennen. In B-Casinos ist der Höchsteinsatz an Automaten auf CHF 25 pro Spiel beschränkt, und der Standortkanton kann eine zusätzliche Abgabe erheben.
Wie lange gelten die aktuellen Konzessionen?
Der Bundesrat hat die Konzessionen am 29. November 2023 für die Jahre 2025 bis 2044 erteilt. Eine Konzession gilt in der Regel 20 Jahre.
Muss man Gewinne aus einer Schweizer Spielbank versteuern?
Nein. Gewinne aus Spielbankenspielen in Schweizer Spielbanken sind laut ESTV steuerfrei. Für Online-Gewinne gilt ein Freibetrag, siehe Online-Casino-Gewinne versteuern.
Quellen
- Landbasierte Spielbanken – ESBK
- Bericht zur Neukonzessionierung der Spielbanken – ESBK
- Bundesrat bewilligt so viele Online-Casinos wie noch nie – SRF
- Medienmitteilung zu Spielbankenkonzessionen vom 21. August 2025 – Der Bundesrat
- Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), SR 935.51 – Fedlex
- Verordnung über Geldspiele (VGS), SR 935.511 – Fedlex
- Geldspielgewinne und Geldspielgesetz – ESTV
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