Geschicklichkeit oder Glück: Wie die Schweiz Geschicklichkeitsspiele regelt
Recht & Regeln · Veröffentlicht · Aktualisiert

Ob ein Geldspiel als Geschicklichkeits- oder Glücksspiel gilt, entscheidet in der Schweiz über Aufsicht und Bewilligung. Automatisierte, interkantonale und Online-Geschicklichkeitsspiele brauchen eine Bewilligung der Gespa. Der Beitrag erklärt die Abgrenzung und ihre Folgen.
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Ein Jass-Turnier um Geldpreise, ein Quiz mit Startgeld, ein Automat mit Geschicklichkeitselement oder ein Online-Turnier mit Einsatz: Auf den ersten Blick haben diese Angebote wenig gemeinsam. Rechtlich stellt sich bei allen dieselbe Frage. Hängt der Gewinn vom Zufall oder von der Geschicklichkeit ab? Von der Antwort hängt ab, welche Behörde zuständig ist, ob eine Bewilligung nötig ist und wer das Spiel überhaupt anbieten darf.
Dieser Beitrag erklärt, wie das Geldspielgesetz (BGS) und die Geldspielverordnung (VGS) Geschicklichkeitsspiele definieren, welche Kriterien gelten und welche Regeln für Automaten, Online-Angebote und lokale Turniere gelten.
Was das Gesetz unter einem Geschicklichkeitsspiel versteht
Das BGS definiert zunächst den Oberbegriff. Ein Geldspiel ist ein Spiel, bei dem gegen einen geldwerten Einsatz oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht (Art. 3 Bst. a BGS). Innerhalb der Geldspiele unterscheidet das Gesetz unter anderem:
| Begriff | Definition nach Art. 3 BGS |
|---|---|
| Lotterie | Geldspiel für eine unbegrenzte oder hohe Zahl von Personen, Ergebnis durch dieselbe Zufallsziehung oder ein ähnliches Verfahren |
| Sportwette | Gewinn hängt von der richtigen Vorhersage eines Sportereignisses ab |
| Geschicklichkeitsspiel | Gewinn hängt ganz oder überwiegend von der Geschicklichkeit der Spielerin oder des Spielers ab |
| Spielbankenspiel | Geldspiel für eine eng begrenzte Zahl von Personen; ausgenommen sind Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele und Kleinspiele |
Ein reines Glücksspiel für eine kleine Runde, etwa Roulette, ist demnach ein Spielbankenspiel und darf nur in einer konzessionierten Spielbank angeboten werden. Ein Geschicklichkeitsspiel dagegen fällt in den Bereich der Grossspiele, sofern es automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt wird.
Die vier Kriterien der Verordnung
Was «überwiegend von der Geschicklichkeit» heisst, konkretisiert Artikel 2 VGS. Als Geschicklichkeitsspiel gilt ein Geldspiel, das insbesondere diese Voraussetzungen erfüllt:
- Langfristiger Vorteil der Geschickten: Geschickte Spielerinnen und Spieler können über eine grössere Zahl von Spieleinheiten einen höheren Gewinn erzielen als andere.
- Geringe Chance beim Blindspiel: Wer ohne Überlegung spielt, also gewissermassen blind, hat nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, zu gewinnen.
- Mehrere Optionen: Die Spielenden haben mehrere Möglichkeiten, den Spielverlauf zu beeinflussen.
- Komplexe Fertigkeiten: Ein erfolgreiches Spiel erfordert Fertigkeiten von einer gewissen Komplexität.
Die Kriterien zeigen, worauf es ankommt: Nicht ein einzelnes Spiel entscheidet, sondern die Betrachtung über viele Spielrunden. Wenn ein geübter Spieler auf Dauer klar besser abschneidet als jemand, der zufällig Knöpfe drückt, spricht das für ein Geschicklichkeitsspiel. Hängt das Ergebnis dagegen auch bei bester Spielweise im Wesentlichen vom Zufall ab, handelt es sich um ein Glücksspiel.
Wie die Gespa prüft
Ob ein Spiel diese Voraussetzungen erfüllt, kann die interkantonale Aufsichtsbehörde Gespa mit statistischen Testverfahren prüfen oder prüfen lassen; die Kosten trägt die Gesuchstellerin (Art. 35 VGS). Die Behörde kann zudem umfangreiche Unterlagen verlangen, etwa technische Daten, den Sourcecode, ein Testgerät, einen Beschrieb der für das Spiel nötigen Fähigkeiten und die Ergebnisse einer ausreichenden Zahl von Testspielen mit Gewinnstatistik (Art. 36 VGS).
Wann eine Bewilligung nötig ist
Entscheidend ist neben der Geschicklichkeit die Art der Durchführung. Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle:
- Automatisiert, interkantonal oder online: Dann ist das Geschicklichkeitsspiel ein Grossspiel (Art. 3 Bst. e BGS) und braucht eine Bewilligung der Gespa (Art. 21 und 24 BGS). Das betrifft etwa Geschicklichkeitsspielautomaten oder Online-Plattformen.
- Weder automatisiert noch interkantonal noch online: Dann gilt das Geldspielgesetz nicht (Art. 1 Abs. 2 Bst. b BGS). Laut Gespa braucht es für solche Spiele keine Geldspielbewilligung. Ein Jass- oder Schachturnier mit Startgeld vor Ort kann in diese Kategorie fallen.
Anders als bei Lotterien und Sportwetten bestimmen die Kantone bei Geschicklichkeitsspielen nicht die maximale Zahl der Veranstalterinnen (Art. 23 BGS). Auch die Vorgabe, dass die Betriebskosten in einem angemessenen Verhältnis zu den gemeinnützigen Mitteln stehen müssen, gilt für Geschicklichkeitsspiele nicht (Art. 22 Abs. 2 BGS). Die übrigen Voraussetzungen bleiben: Die Veranstalterin muss eine juristische Person nach Schweizer Recht sein, einen guten Ruf geniessen, die rechtmässige Herkunft ihrer Mittel nachweisen und über ein Sicherheits- und ein Sozialkonzept verfügen.
Sportwettkämpfe sind kein Geschicklichkeitsspiel
Ein Sonderfall sind Sportwettkämpfe. Sie sind vom Geldspielgesetz ausgenommen (Art. 1 Abs. 2 Bst. c BGS) und gelten laut Gespa rechtlich nicht als Geschicklichkeitsspiel, auch wenn sie mit Startgeldern und Preisgeldern durchgeführt werden. Ein Laufwettbewerb oder ein Tennisturnier mit Preisgeld braucht deshalb keine Geldspielbewilligung. Bei Zweifeln, ob ein Anlass ein Sportwettkampf im Sinne des Gesetzes ist, empfiehlt die Gespa, vorgängig mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Geschicklichkeitsspielautomaten
Automaten mit Geschicklichkeitselement stehen in der Schweiz ausserhalb von Spielbanken in Spiellokalen. Vor dem Inkrafttreten des BGS am 1. Januar 2019 wurden solche Geräte von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) homologiert. Seither ist die Gespa zuständig. Auch für den Betrieb von Geräten, die früher von der ESBK homologiert wurden, braucht es heute eine Bewilligung der Gespa. Die Gespa führt eine öffentliche Liste der als Geschicklichkeitsspiele bewilligten Geldspielautomaten.
Für den Betrieb gelten weitere Regeln:
- Standort: Grossspiele dürfen grundsätzlich nur an öffentlich zugänglichen Orten angeboten werden, die nicht vorwiegend dem Geldspiel dienen. Ausgenommen sind Spiellokale für automatisierte Geschicklichkeitsspiele und Spielbanken (Art. 61 Abs. 2 BGS).
- Spielbanken: Eine Spielbank darf mit Bewilligung der ESBK selbst Geschicklichkeitsspiele durchführen, in einer separaten, gekennzeichneten Zone und mit getrennter Buchhaltung (Art. 62 BGS).
- Kantone: Die Kantone können alle Geschicklichkeitsspiele als Grossspiele verbieten (Art. 28 BGS) und im Rahmen des Bundesrechts Steuern auf Geschicklichkeitsspielautomaten erheben.
Wie sich diese Geräte von den Glücksspielautomaten in Spielbanken unterscheiden, erklärt der Beitrag zu Spielautomaten in der Schweiz.
Online-Geschicklichkeitsspiele
Wird ein Geschicklichkeitsspiel mit Geldeinsatz online angeboten, ist es immer ein Grossspiel und braucht eine Bewilligung der Gespa. Online durchgeführte Grossspiele sind für Minderjährige gesperrt (Art. 72 BGS). Ein ausländisches Online-Angebot ohne Schweizer Bewilligung kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Wie diese Sperren funktionieren, beschreibt der Beitrag zur Casino-Netzsperre in der Schweiz.
Auch steuerlich gilt ein bewilligtes Online-Geschicklichkeitsspiel als Grossspiel. Gewinne sind laut der Eidgenössischen Steuerverwaltung bis zum Freibetrag von CHF 1'071'000 (Stand 2026) steuerfrei. Mehr dazu im Beitrag zu Gewinnen und Steuern.
Typische Abgrenzungsfragen
In der Praxis ergeben sich oft Grenzfälle. Einige Orientierungspunkte, abgeleitet aus Gesetz und Verordnung:
- Turnier vor Ort mit Startgeld: Hängt der Sieg überwiegend vom Können ab und wird das Turnier weder automatisiert noch online noch interkantonal durchgeführt, ist das Geldspielgesetz nicht anwendbar.
- Spiel mit Zufallselement: Ein gewisser Zufall schliesst ein Geschicklichkeitsspiel nicht aus. Massgebend ist, ob der Gewinn überwiegend von der Geschicklichkeit abhängt.
- Poker: Für Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken hat das Gesetz eine eigene Kategorie geschaffen, die kleinen Pokerturniere. Sie zählen zu den Kleinspielen und nicht zu den Geschicklichkeitsspielen.
- Gewinnspiel zur Verkaufsförderung: Kurzzeitige Geschicklichkeitsspiele zur Verkaufsförderung ohne Gefahr von exzessivem Geldspiel sind unter bestimmten Bedingungen vom Gesetz ausgenommen (Art. 1 Abs. 2 Bst. d und e BGS). Bei Händlern muss die Teilnahme ausschliesslich über den Kauf von Waren oder Dienstleistungen zu höchstens marktkonformen Preisen erfolgen. Bei Medienunternehmen muss eine Gratisteilnahme zu gleich guten Bedingungen möglich sein. Gewinne aus solchen Spielen sind laut ESTV bis CHF 1'100 steuerfrei.
Weil die Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein kann, bietet die Gespa an, geplante Spiele vorab zu beurteilen. Sie ist telefonisch unter +41 31 313 13 03 oder über ein Kontaktformular erreichbar. Einen Überblick über das gesamte Regelwerk gibt der Beitrag zum Geldspielgesetz.
Fazit
Ob ein Geldspiel als Geschicklichkeitsspiel gilt, entscheidet sich an vier Kriterien der Verordnung, im Kern an der Frage, ob geübte Spielerinnen und Spieler auf Dauer klar besser abschneiden. Wird ein solches Spiel automatisiert, interkantonal oder online angeboten, braucht es eine Bewilligung der Gespa. Lokale Turniere ohne Automat und ohne Online-Komponente fallen dagegen nicht unter das Geldspielgesetz. Kantonale Verbote und Steuern bleiben in jedem Fall vorbehalten. Wer ein neues Spielformat plant, sollte die Einordnung deshalb vor dem Start klären: Eine Anfrage bei der Gespa kostet wenig Zeit, wer dagegen ein Grossspiel ohne die nötige Bewilligung durchführt, riskiert nach Artikel 130 BGS eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Geschicklichkeits- und Glücksspiel?
Bei einem Geschicklichkeitsspiel hängt der Gewinn ganz oder überwiegend von der Geschicklichkeit ab (Art. 3 BGS). Die VGS verlangt unter anderem, dass geschickte Spielende über viele Runden mehr gewinnen und Blindspiel kaum zum Erfolg führt.
Braucht ein Jassturnier mit Geldpreisen eine Bewilligung?
Wird es weder automatisiert noch interkantonal noch online durchgeführt und hängt der Gewinn überwiegend vom Können ab, gilt das Geldspielgesetz nicht. Laut Gespa ist dann keine Geldspielbewilligung nötig.
Wer bewilligt Geschicklichkeitsspielautomaten?
Seit 2019 die interkantonale Aufsichtsbehörde Gespa. Sie führt auch eine Liste der bewilligten Automaten. Die Kantone können solche Spiele verbieten oder besteuern.
Sind Online-Geschicklichkeitsspiele mit Geldeinsatz erlaubt?
Nur mit einer Bewilligung der Gespa. Online-Grossspiele sind für Minderjährige gesperrt, nicht bewilligte Angebote können auf die Sperrliste kommen, siehe Casino-Netzsperre.
Quellen
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