Grosser Lottogewinn: Freibetrag, 35 % Verrechnungssteuer und Rückforderung
Steuern & Geld · Veröffentlicht · Aktualisiert

Lottogewinne sind in der Schweiz bis zu einem Freibetrag steuerfrei. Was darüber liegt, wird um 35 Prozent Verrechnungssteuer gekürzt und ist als Einkommen zu versteuern. Der Beitrag erklärt den Abzug, die Rückforderung über die Steuererklärung und die Unterschiede zwischen Bund und Kantonen.
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Im März 2024 knackte eine Person in der Schweiz den bis dahin grössten Swiss-Lotto-Jackpot: CHF 64,58 Millionen. Ausbezahlt wurden laut SRF zunächst rund CHF 42,3 Millionen. Der Rest war nicht verloren, sondern als Verrechnungssteuer an den Bund geflossen und konnte über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Das Beispiel zeigt, wie das Schweizer System bei grossen Gewinnen funktioniert: Ein Teil wird zunächst einbehalten, der Gewinn ist als Einkommen zu deklarieren, und erst dann wird abgerechnet.
Dieser Beitrag erklärt den Freibetrag, die Verrechnungssteuer, die Rückforderung und die Einkommenssteuer bei Lottogewinnen. Er ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Der Freibetrag: bis wann ein Gewinn steuerfrei ist
Seit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes am 1. Januar 2019 sind Gewinne aus Grossspielen wie Swiss Lotto, EuroMillions oder Sportwetten bei Schweizer Anbietern bis zu einem Freibetrag steuerfrei. Dasselbe gilt für Gewinne in den legalen Online-Casinos der Schweizer Spielbanken. Der Freibetrag gilt pro Gewinn und wird an die Teuerung angepasst, gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise jeweils per 30. Juni. Laut der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gelten folgende Beträge:
| Zeitraum | Freibetrag pro Gewinn |
|---|---|
| 2019 bis 2022 | CHF 1'000'000 |
| 2023 | CHF 1'038'300 |
| 2024 | CHF 1'056'600 |
| 2025 | CHF 1'070'400 |
| ab 1. Januar 2026 | CHF 1'071'000 |
Diese Beträge gelten für die direkte Bundessteuer und für die Verrechnungssteuer. Die Kantone bestimmen ihre eigenen Freibeträge. Der Kanton Schwyz zum Beispiel gewährt laut seinem Merkblatt einen Freibetrag von CHF 1 Million. Ein Gewinn kann deshalb beim Bund und im Wohnkanton unterschiedlich hoch besteuert werden. Gewinne aus mehreren Spielen werden laut dem Schwyzer Merkblatt nicht zusammengerechnet; der Freibetrag gilt für jeden Gewinn einzeln.
Welche Spiele unter den Freibetrag fallen
Die ESTV unterscheidet in ihren Erläuterungen mehrere Gruppen. Unter den Freibetrag fallen Gewinne aus Grossspielen, also aus Spielen, die automatisiert, online oder interkantonal durchgeführt werden. Als Beispiele nennt die ESTV die Lotterien von Swisslos und Loterie Romande sowie Geschicklichkeitsspiele und Sportwetten. Ebenfalls unter den Freibetrag fallen Gewinne aus Spielbankenspielen, die online bei einer konzessionierten Schweizer Spielbank gespielt werden. Wie die beiden Lotteriegesellschaften organisiert sind, beschreibt der Beitrag zu den Unterschieden zwischen Swisslos und Loterie Romande.
Gar nicht erst unter den Freibetrag fallen zwei Gruppen, weil sie ohnehin steuerfrei sind: Gewinne aus Spielbankenspielen, die vor Ort in einer Schweizer Spielbank erzielt werden, und Gewinne aus bewilligten Kleinspielen wie dem Lotto im Verein. Hier wird weder Verrechnungssteuer abgezogen noch Einkommenssteuer erhoben, unabhängig von der Höhe.
Warum sich der Freibetrag jedes Jahr leicht verändert: Er wird an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Massgebend ist laut ESTV jeweils der Indexstand per 30. Juni. Deshalb lohnt es sich, bei einem Gewinn nahe an der Grenze den Betrag zu prüfen, der im Jahr der Auszahlung gilt.
Die Verrechnungssteuer von 35 Prozent
Übersteigt ein Gewinn den Freibetrag, erhebt der Bund auf dem darüber liegenden Teil eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent (Art. 13 VStG). Die Lotteriegesellschaft zieht den Betrag direkt ab und überweist ihn an die ESTV. Wer gewinnt, erhält also nur 65 Prozent des Teils über dem Freibetrag ausbezahlt, den Freibetrag selbst dagegen vollständig.
Rechenbeispiel
Angenommen, im Jahr 2026 fällt ein Lottogewinn von CHF 3'000'000 an:
- Freibetrag abziehen: CHF 3'000'000 minus CHF 1'071'000 ergibt CHF 1'929'000, die der Verrechnungssteuer unterliegen.
- Verrechnungssteuer berechnen: 35 Prozent von CHF 1'929'000 sind CHF 675'150.
- Auszahlung: CHF 3'000'000 minus CHF 675'150 ergibt CHF 2'324'850, die zunächst ausbezahlt werden.
- Bescheinigung: Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält eine Bescheinigung über den Abzug. Sie ist die Grundlage für die Rückforderung.
Dieselbe Rechnung erklärt den Rekordgewinn von 2024: Bei einem Freibetrag von damals CHF 1'056'600 ergibt sich auf CHF 64,58 Millionen eine Verrechnungssteuer von gut CHF 22,2 Millionen und damit die von SRF genannte Auszahlung von rund CHF 42,3 Millionen.
Pflichten der Lotteriegesellschaft
Für die Abrechnung mit der ESTV verwendet die Veranstalterin das Formular 121. Die Verrechnungssteuer ist innert 30 Tagen nach Entstehen der Steuerforderung fällig (Art. 16 VStG). Bei Sachgewinnen, etwa einem Auto oder einer Reise, wird keine Steuer abgezogen. Liegt ihr Wert über dem Freibetrag, muss die Veranstalterin den Gewinn laut ESTV innert 90 Tagen nach Fälligkeit mit dem Formular 122 melden.
Die Rückforderung über die Steuererklärung
Wer den Gewinn korrekt deklariert, erhält die abgezogenen 35 Prozent zurück oder kann sie mit den geschuldeten Steuern verrechnen. Das Verrechnungssteuergesetz verlangt dafür unter anderem, dass die antragstellende Person bei der Ziehung Eigentümerin des Loses war (Art. 21 VStG). So läuft die Rückforderung ab:
- Bescheinigung über den Verrechnungssteuerabzug der Lotteriegesellschaft aufbewahren.
- Den gesamten Gewinn in der Steuererklärung des betreffenden Jahres als Einkommen angeben und die abgezogene Verrechnungssteuer zur Rückerstattung beantragen.
- Die Steuerbehörde verrechnet den Betrag mit der Steuerrechnung oder zahlt ihn zurück.
Laut SRF musste auch der Rekordgewinner von 2024 den vollen Betrag als Einkommen deklarieren, um die Verrechnungssteuer zurückzuerhalten.
Die Einkommenssteuer auf den Gewinn
Die Verrechnungssteuer ist nicht die eigentliche Steuerlast. Diese ergibt sich aus der Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde. Beim Bund ist nur der Teil eines Gewinns steuerbar, der den Freibetrag von CHF 1'071'000 übersteigt (Art. 24 DBG). Von steuerbaren Geldspielgewinnen werden nach Artikel 33 DBG pauschal 5 Prozent, höchstens CHF 5'400, als Einsatzkosten abgezogen. Bei Online-Spielbankenspielen sind stattdessen die tatsächlich vom Spielerkonto abgebuchten Einsätze abziehbar, höchstens CHF 26'800.
Die Kantone wenden ihre eigenen Freibeträge und Abzüge an. Im Kanton Schwyz beträgt der Pauschalabzug laut Merkblatt 5 Prozent, höchstens CHF 5'000, bei Online-Spielen höchstens CHF 25'000. Wie hoch die Steuer am Ende ausfällt, hängt deshalb vom Wohnort, vom übrigen Einkommen und vom Steuertarif ab. Eine pauschale Zahl lässt sich seriös nicht nennen.
Welche Gewinne anders behandelt werden
| Art des Gewinns | Verrechnungssteuer | Einkommenssteuer (Bund) |
|---|---|---|
| Swiss Lotto, EuroMillions, Sportwetten bei Schweizer Anbietern | 35 % über CHF 1'071'000 | steuerbar über CHF 1'071'000 |
| Spielbankenspiele in einer Schweizer Spielbank vor Ort | keine | steuerfrei |
| Legale Schweizer Online-Casinos | 35 % über CHF 1'071'000 | steuerbar über CHF 1'071'000 |
| Bewilligte Kleinspiele, etwa Vereinslotto | keine | steuerfrei |
| Lotterien und Spiele im Ausland | keine | als Einkommen steuerbar |
| Gewinnspiele zur Verkaufsförderung | über CHF 1'100 | steuerfrei bis CHF 1'100 |
Bei der Verkaufsförderung gilt eine Freigrenze: Ein Gewinn von CHF 1'100 ist steuerfrei, ein Gewinn von CHF 1'101 ist vollständig steuerbar. Wer Geldspiele beruflich betreibt, wird laut dem Schwyzer Merkblatt als selbständig erwerbend besteuert. Mehr zu Gewinnen aus dem Online-Casino steht im Beitrag zu Online-Casino-Gewinnen und Steuern, zu Wettgewinnen im Beitrag zu Steuern auf Sportwetten-Gewinne.
Auszahlung und Identifikation
Bei grossen Gewinnen muss die Lotteriegesellschaft die Person, die gewinnt, identifizieren. Grossspiele unterstehen dem Geldwäschereigesetz. Bei Lotterien, die nicht online durchgeführt werden, gelten die Sorgfaltspflichten nach den Artikeln 3 bis 7 des Geldwäschereigesetzes dann, wenn ein Gewinn von erheblichem Wert ausbezahlt wird (Art. 67 BGS). Welcher Betrag als erheblich gilt, legt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement fest. Bei Online-Spielen ist eine vollständige Identifikation nötig, sobald Einsätze oder Gewinne einen erheblichen Wert erreichen (Art. 68 BGS).
Wie gross die Chance auf einen solchen Gewinn überhaupt ist, zeigt der Beitrag zu den Gewinnchancen bei Swiss Lotto. Laut SRF liegt die Chance auf den Jackpot bei etwa 1 zu 31 Millionen.
Fazit
Ein Lottogewinn bis CHF 1'071'000 bleibt in der Schweiz beim Bund steuerfrei und wird ohne Abzug ausbezahlt. Darüber zieht die Lotteriegesellschaft 35 Prozent Verrechnungssteuer auf dem übersteigenden Teil ab. Dieses Geld ist nicht verloren: Wer den gesamten Gewinn in der Steuererklärung deklariert, erhält es zurück oder kann es verrechnen. Die tatsächliche Steuerlast ergibt sich aus der Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde, wobei die Kantone eigene Freibeträge kennen. Fragen zur Verrechnungssteuer auf Geldspielgewinnen beantwortet die ESTV, die dafür die Adresse [email protected] angibt. Für die Einkommenssteuer ist die kantonale Steuerverwaltung am Wohnort zuständig, die auch über die Rückerstattung im Rahmen der Steuererklärung entscheidet.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag muss ich einen Lottogewinn versteuern?
Beim Bund ist ein Gewinn aus Swiss Lotto oder EuroMillions bis CHF 1'071'000 (Stand 2026) steuerfrei. Die Kantone haben eigene Freibeträge, der Kanton Schwyz etwa CHF 1 Million.
Wie viel Verrechnungssteuer wird abgezogen?
35 Prozent auf dem Teil des Gewinns, der den Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag selbst wird ohne Abzug ausbezahlt.
Bekomme ich die Verrechnungssteuer zurück?
Ja, wenn Sie den gesamten Gewinn in der Steuererklärung deklarieren. Die Steuerbehörde verrechnet den Betrag mit der Steuerrechnung oder zahlt ihn zurück.
Sind Gewinne aus ausländischen Lotterien steuerfrei?
Nein. Sie unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, sind aber als Einkommen steuerbar. Mehr dazu im Beitrag zu Online-Casino-Gewinnen und Steuern.
Quellen
- Geldspielgewinne und Geldspielgesetz – ESTV
- Erläuterungen zur Verrechnungssteuer auf Geldspielgewinnen 2026 – ESTV
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11 – Fedlex
- Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG), SR 642.21 – Fedlex
- Merkblatt Besteuerung von Geldspielgewinnen ME-NP-22 – Kanton Schwyz
- Rekordgewinn: Ein Glückspilz gewinnt fast 65 Millionen Franken im Lotto – SRF
- Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), SR 935.51 – Fedlex
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