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Sportwetten-Gewinne versteuern: Freibetrag, Ausland und Verrechnungssteuer

Steuern & Geld · Veröffentlicht · Aktualisiert

Hände halten einen Wettschein vor einem unscharfen Fussballspiel als Symbol für Steuern auf Sportwetten-Gewinne

Ob ein Wettgewinn steuerfrei ist, hängt in der Schweiz nicht von der Sportart ab, sondern vom Anbieter. Gewinne bei Swisslos und Loterie Romande sind bis zu einem hohen Freibetrag befreit, Gewinne bei ausländischen Anbietern sind ab dem ersten Franken steuerbar. Der Beitrag erklärt die Regeln für Bund und Kantone.

Inhalt dieser Seite (9)
  1. Die drei Kategorien von Sportwetten
  2. Bewilligte Sportwetten: der Freibetrag
  3. Rechenbeispiel für einen grossen Gewinn
  4. Ausländische Wettanbieter: ab dem ersten Franken
  5. Die Verrechnungssteuer im Detail
  6. Lokale Sportwetten als Kleinspiele
  7. Deklaration und Sonderfälle
  8. Zusammenfassung
  9. Häufige Fragen

Sportwetten sind in der Schweiz seit dem Geldspielgesetz von 2019 klar geregelt. Online oder interkantonal angebotene Wetten sind Grossspiele und brauchen eine Bewilligung; angeboten werden sie von Swisslos und der Loterie Romande. Daneben gibt es lokale Sportwetten, etwa bei Pferderennen, die als Kleinspiele gelten. Und es gibt ausländische Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und auf der Sperrliste stehen.

Für die Steuern ist diese Unterscheidung entscheidend. Der gleiche Wettgewinn kann je nach Anbieter steuerfrei oder voll steuerbar sein. Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), das Verrechnungssteuergesetz (VStG), die Übersicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und das Merkblatt der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz, das die Fälle besonders ausführlich darstellt.

Die drei Kategorien von Sportwetten

Das Geldspielgesetz (BGS) definiert Sportwetten in Artikel 3 als Geldspiele, bei denen der Gewinn von der richtigen Vorhersage des Verlaufs oder Ausgangs eines Sportereignisses abhängt. Steuerlich lassen sich drei Gruppen unterscheiden:

KategorieBeispiel laut Merkblatt SchwyzEinkommenssteuer
Grossspiel (bewilligt)Wettschein für eine Sportwette am Kiosk, Onlinespiel bei Swisslos oder Loterie Romandesteuerbar nur der Teil über dem Freibetrag
Kleinspiel (bewilligt)bewilligte lokale Sportwette, etwa bei einem Pferderennensteuerfrei
Ausländischer AnbieterWettschein in Deutschland, Online-Sportwetten eines deutschen Anbietersvoll steuerbar, ohne Freibetrag

Welche Wettangebote in der Schweiz erlaubt sind, erklärt die Seite zu legalen Sportwetten.

Bewilligte Sportwetten: der Freibetrag

Nach Artikel 24 Buchstabe ibis DBG sind einzelne Gewinne aus der Teilnahme an bewilligten Grossspielen bis zu einem Betrag von CHF 1'071'000 von der direkten Bundessteuer befreit. Das ist der Stand für die Steuerperiode 2026. Der Betrag wird angepasst; für 2025 lag er laut Merkblatt Schwyz bei CHF 1'070'400, für 2024 bei CHF 1'056'600.

Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze. Das Merkblatt erklärt den Unterschied: Bei einem Freibetrag wird nur das Einkommen über dem Betrag besteuert. Bei einer Freigrenze wird der gesamte Betrag besteuert, sobald die Grenze überschritten ist. Mehrere Gewinne werden nicht zusammengerechnet; die Grenze gilt pro Einzelgewinn.

Kantonale Freibeträge

Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt den Kantonen vor, mindestens CHF 1 Mio. oder einen höheren kantonalen Betrag steuerfrei zu lassen. Die Übersicht der ESTV für 2025 zeigt, dass viele Kantone bei CHF 1 Mio. bleiben, etwa Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Aargau, Thurgau, die Waadt und Genf. Andere orientieren sich am Bundesbetrag: St. Gallen setzte CHF 1'069'800 fest, das Tessin und das Wallis CHF 1'070'400. Neuenburg nannte CHF 1'030'000. Einige Kantone besteuern Geldspielgewinne zudem getrennt vom übrigen Einkommen.

Rechenbeispiel für einen grossen Gewinn

Für das Beispiel gilt eine Annahme: Eine Person mit Wohnsitz im Kanton Schwyz gewinnt 2026 mit einer Kombiwette bei Swisslos CHF 1'200'000 in einem einzigen Gewinn.

  1. Bund: Steuerfrei sind CHF 1'071'000. Steuerbar ist der übersteigende Teil von CHF 129'000.
  2. Kanton Schwyz: Steuerfrei ist CHF 1'000'000. Steuerbar ist der übersteigende Teil von CHF 200'000.
  3. Einsatzkosten: Von steuerbaren Gewinnen aus bewilligten Geldspielen können 5 % als Einsatzkosten abgezogen werden, beim Bund höchstens CHF 5'400, im Kanton Schwyz höchstens CHF 5'000.
  4. Verrechnungssteuer: Swisslos zieht die Verrechnungssteuer von 35 % ab; sie wird zurückerstattet, wenn der Gewinn korrekt deklariert wird.

Gewinne in dieser Grössenordnung sind bei Sportwetten selten. Für die allermeisten Wettgewinne bei Swisslos oder der Loterie Romande fällt deshalb keine Einkommenssteuer an. Deklariert werden müssen sie trotzdem dort, wo die Steuerverwaltung das verlangt.

Ausländische Wettanbieter: ab dem ersten Franken

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Das Merkblatt des Kantons Schwyz hält fest, dass ausländische Geldspielgewinne gestützt auf Artikel 16 Absatz 1 DBG vollumfänglich steuerbar sind. Freibetrag und Freigrenze kommen nicht zur Anwendung. Als ausländisch gilt ein Gewinn, wenn der Geschäftssitz des Veranstalters im Ausland liegt. Das betrifft auch Online-Wetten bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.

Abziehen lassen sich laut Merkblatt bei solchen Online-Spielen die im Steuerjahr vom Spielerkonto abgebuchten Einsätze, beim Bund höchstens CHF 26'800, im Kanton Schwyz höchstens CHF 25'000. Für einen Wettschein, der vor Ort im Ausland gekauft wird, gilt der Abzug von 5 %, höchstens CHF 5'400 beim Bund.

Rechenbeispiel Ausland

Annahme: Eine Person gewinnt 2026 bei einem ausländischen Online-Wettanbieter insgesamt CHF 8'000; vom Spielerkonto wurden im selben Jahr CHF 3'000 an Einsätzen abgebucht. Beim Bund sind nach dieser Regel CHF 5'000 als Einkommen steuerbar, und zwar zusammen mit dem übrigen Einkommen zum persönlichen Steuersatz. Bei einem gleich hohen Gewinn bei Swisslos wäre nichts steuerbar.

Das Merkblatt weist zudem auf ein Risiko hin: In vielen Doppelbesteuerungsabkommen, etwa mit Deutschland, Frankreich oder Italien, sind Geldspielgewinne nicht ausgenommen. Es kann deshalb zu einer Besteuerung im Ausland und in der Schweiz kommen. Gewinne bei solchen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie abzieht. Warum ausländische Wettseiten gesperrt sind, erklärt der Beitrag zu illegalen Sportwetten.

Die Verrechnungssteuer im Detail

Die Verrechnungssteuer auf Geldspielgewinnen folgt denselben Regeln wie die direkte Bundessteuer. Artikel 6 VStG erfasst einzelne Gewinne, die nicht nach Artikel 24 DBG steuerfrei sind. Der Satz beträgt nach Artikel 13 VStG 35 %. Die abgezogene Steuer wird zurückerstattet, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Wer einen grossen Gewinn verschweigt, verliert also mindestens diese 35 %.

Wie die Rückerstattung bei Lottogewinnen konkret abläuft, beschreibt der Beitrag zur Verrechnungssteuer auf Lottogewinnen.

Lokale Sportwetten als Kleinspiele

Neben den grossen Anbietern gibt es in der Schweiz lokale Sportwetten. Das Geldspielgesetz zählt sie zu den Kleinspielen: Sie werden nicht automatisiert, nicht interkantonal und nicht online durchgeführt. Typisch sind Wetten direkt an einer Pferderennbahn. Bewilligt werden sie nicht vom Bund, sondern vom Kanton, in dem die Veranstaltung stattfindet.

Die Verordnung über Geldspiele (VGS) begrenzt solche Wetten eng. Nach Artikel 38 VGS darf der Einsatz pro Wette höchstens CHF 200 betragen, die Summe aller Einsätze pro Tag höchstens CHF 200'000. Diese Grenzen sollen verhindern, dass lokale Wetten zu einem Grossspiel anwachsen.

Steuerlich sind Kleinspiele besonders einfach. Nach Artikel 24 Buchstabe iter DBG sind Gewinne aus bewilligten Kleinspielen ohne Betragsgrenze steuerfrei. Es gibt keinen Freibetrag, der überschritten werden könnte, und auch keine Verrechnungssteuer. Entscheidend ist allein, dass die Wette über einen bewilligten Veranstalter läuft. Fehlt die kantonale Bewilligung, ist der Gewinn laut Merkblatt Schwyz steuerbar.

Warum die Bewilligung den Unterschied macht

Der Gesetzgeber hat die Steuerfreiheit an die Bewilligung geknüpft, weil die Reingewinne der bewilligten Grossspiele nach Artikel 125 BGS vollständig gemeinnützigen Zwecken zufliessen müssen, etwa Kultur, Sport und Sozialem. Die Abgabe erfolgt also bereits auf Ebene des Veranstalters. Bei ausländischen Anbietern fliesst nichts an die Allgemeinheit in der Schweiz, deshalb gibt es auch keinen Steuervorteil für die Spielenden.

Deklaration und Sonderfälle

Inländische und ausländische Geldspielgewinne werden laut Merkblatt Schwyz unter Beilage der Originalbelege im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung deklariert. Massgebend ist die Steuerperiode, in welcher der Gewinnanspruch entstanden ist, nicht das Datum der Auszahlung. Bei einer Wette, die im Dezember gewonnen und im Januar ausbezahlt wird, zählt also das alte Jahr.

  • Professionelle Spieler: Wer mit Geldspielen regelmässig seinen Lebensunterhalt bestreitet, wird als selbstständig erwerbend besteuert. Die Freibeträge gelten dann nicht.
  • Kleinspiele: Gewinne aus bewilligten lokalen Sportwetten sind steuerfrei. Ohne Bewilligung sind sie steuerbar.
  • Gewinnspiele zur Verkaufsförderung: Hier gilt beim Bund eine Freigrenze von CHF 1'100.

Für Online-Casinospiele gelten eigene Abzüge; sie sind im Beitrag zur Versteuerung von Casino-Gewinnen beschrieben. Im Zweifel gibt die Steuerverwaltung des Wohnsitzkantons verbindlich Auskunft.

Zusammenfassung

Die Steuerfrage bei Sportwetten lässt sich auf eine Frage reduzieren: Wer hat die Wette angeboten? Bei Swisslos und der Loterie Romande sind Gewinne bis über eine Million Franken steuerfrei. Bei ausländischen Anbietern ist jeder Gewinn Einkommen. Dazu kommen die Risiken eines Angebots ohne Schweizer Aufsicht.

Sportwetten können zu problematischem Spielverhalten führen. Einen Selbsttest und die kostenlose Helpline 0800 040 080 bietet SOS Spielsucht unter sos-spielsucht.ch.

Häufige Fragen

Sind Gewinne aus Sportwetten bei Swisslos steuerfrei?

Ja, bis zum Freibetrag. Beim Bund sind 2026 einzelne Gewinne bis CHF 1'071'000 steuerfrei, in den Kantonen mindestens CHF 1 Mio. Nur der übersteigende Teil wird besteuert.

Muss man Gewinne bei ausländischen Wettanbietern versteuern?

Ja. Sie sind laut Merkblatt des Kantons Schwyz voll steuerbar, ohne Freibetrag. Abziehbar sind die vom Spielerkonto abgebuchten Einsätze, beim Bund höchstens CHF 26'800.

Wird die Verrechnungssteuer zurückerstattet?

Ja, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Der Satz beträgt 35 %. Mehr dazu im Beitrag zur Verrechnungssteuer.

In welchem Jahr wird ein Wettgewinn deklariert?

In der Steuerperiode, in welcher der Gewinnanspruch entstanden ist. Das Auszahlungsdatum ist nicht massgebend.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11 – Fedlex
  2. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG), SR 642.21 – Fedlex
  3. Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern (StHG), SR 642.14 – Fedlex
  4. Steuermäppchen: Besteuerung der Geldspielgewinne – ESTV
  5. Merkblatt Besteuerung von Geldspielgewinnen – Steuerverwaltung Kanton Schwyz
  6. Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), SR 935.51 – Fedlex
  7. Verordnung über Geldspiele (VGS), SR 935.511 – Fedlex

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