Einzahlungs-, Verlust- und Zeitlimits im Schweizer Online-Casino
Spielerschutz · Veröffentlicht · Aktualisiert

Wer in der Schweiz ein Spielerkonto bei einem bewilligten Online-Casino eröffnet, muss gleich zu Beginn Limits für Einsätze oder Verluste festlegen. Das verlangt die Geldspielverordnung. Der Beitrag erklärt, welche Limits es gibt, wie sie funktionieren und welche weiteren Schutzmittel das Gesetz vorsieht.
Inhalt dieser Seite (9)
- Die gesetzliche Grundlage
- Einsatz- und Verlustlimits: die Pflicht ab Kontoeröffnung
- Limits ändern: sofort tiefer, verzögert höher
- Zeitlimits und weitere Kontrollmittel
- Vorübergehender Spielausstieg
- Die Spielsperre als stärkstes Mittel
- Weitere Schutzregeln im Gesetz
- Früherkennung und Selbsttest
- Häufige Fragen
Online-Casinos sind rund um die Uhr erreichbar, und Einsätze lassen sich mit wenigen Klicks tätigen. Das Geldspielgesetz (BGS) und die Geldspielverordnung (VGS) sehen deshalb für das Online-Spiel besondere Schutzmassnahmen vor. Das wichtigste Instrument sind persönliche Limits, die jede Spielerin und jeder Spieler selbst festlegt.
Diese Regeln gelten für die bewilligten Online-Angebote der Schweizer Spielbanken sowie für die Online-Spiele von Swisslos und der Loterie Romande. Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ist der Spielerschutz nach Angaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) nicht gewährleistet. Welche Anbieter erlaubt sind, zeigt die Übersicht der legalen Online-Casinos.
Die gesetzliche Grundlage
Artikel 71 BGS verpflichtet alle Veranstalterinnen von Geldspielen, angemessene Massnahmen gegen Spielsucht und gegen Einsätze zu treffen, die in keinem Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen. Das Gesetz nennt das «exzessives Geldspiel». Die Massnahmen müssen sich nach Artikel 73 BGS am Gefährdungspotenzial des Spiels ausrichten: Je gefährlicher ein Spiel, desto strenger die Anforderungen.
Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen müssen zudem ein Sozialkonzept erstellen. Artikel 76 BGS zählt auf, was es enthalten muss, darunter Massnahmen zur Information, zur Früherkennung gefährdeter Personen, zu Selbstkontrollen und Spielbeschränkungen sowie zu Spielsperren. Was ein Sozialkonzept sonst noch umfasst, erklärt der Beitrag zum Sozialkonzept der Spielbanken.
Einsatz- und Verlustlimits: die Pflicht ab Kontoeröffnung
Die zentrale Regel steht in Artikel 87 VGS. Ab der Eröffnung des Spielerkontos verlangt die Veranstalterin von der Spielerin oder dem Spieler, einen oder mehrere Höchstwerte festzulegen. Sie beschränken die täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsätze oder Verluste.
Das Limit ist also kein freiwilliges Zusatzangebot. Ein Spielerkonto in einem Schweizer Online-Casino ohne festgelegten Höchstwert ist nicht vorgesehen. Die Höhe bestimmt die Person selbst; das Gesetz schreibt keinen bestimmten Betrag vor.
Einsatzlimit oder Verlustlimit
| Limit | Was begrenzt wird | Wirkung |
|---|---|---|
| Einsatzlimit | Summe aller Einsätze im gewählten Zeitraum | begrenzt auch das Weiterspielen mit Gewinnen |
| Verlustlimit | Einsätze abzüglich Gewinne im gewählten Zeitraum | begrenzt den Betrag, den man netto verlieren kann |
| Zeitraum | täglich, wöchentlich oder monatlich | mehrere Höchstwerte können kombiniert werden |
Ein Einsatzlimit wirkt strenger, weil auch Gewinne, die erneut eingesetzt werden, mitzählen. Ein Verlustlimit erlaubt längeres Spielen, solange Gewinne die Verluste ausgleichen. Wie die einzelnen Casinos die Einzahlung zusätzlich begrenzen, regeln sie selbst; die Verordnung spricht ausdrücklich von Einsätzen und Verlusten.
Ausnahme bei Spielen mit geringem Risiko
Bei Grossspielen mit geringem Gefährdungspotenzial kann die Veranstalterin darauf verzichten, die Festlegung von Höchstwerten zu verlangen. Sie muss aber jederzeit die Möglichkeit bieten, Limits selbst festzulegen. Bei den Online-Spielen der Spielbanken gilt diese Ausnahme nicht, weil sie keine Grossspiele sind.
Ein Beispiel aus der Praxis
Für das Beispiel gilt eine Annahme: Eine Spielerin legt bei der Kontoeröffnung ein Verlustlimit von CHF 50 pro Tag und von CHF 200 pro Monat fest. Verliert sie an einem Tag CHF 50, kann sie an diesem Tag nicht weiterspielen. Erreicht sie im Laufe des Monats insgesamt CHF 200 Verlust, ist bis zum Ende des Zeitraums Schluss, auch wenn das Tageslimit noch nicht ausgeschöpft wäre. Das tiefere der beiden Limits greift zuerst.
Will sie das Monatslimit auf CHF 300 erhöhen, gilt die neue Grenze frühestens 24 Stunden nach der Änderung. Will sie es auf CHF 100 senken, gilt die neue Grenze sofort. Die Zahlen sind frei gewählt; welche Höhe sinnvoll ist, hängt vom eigenen Budget ab. Das Gesetz selbst setzt den Massstab beim Einkommen und Vermögen: Einsätze, die dazu in keinem Verhältnis stehen, gelten nach Artikel 71 BGS als exzessives Geldspiel. Ein Limit, das sich am frei verfügbaren Geld nach Miete, Rechnungen und Rücklagen orientiert, folgt genau diesem Gedanken. Wer mehrere Konten bei verschiedenen Anbietern führt, muss bei jedem Anbieter separat ein Limit festlegen.
Limits ändern: sofort tiefer, verzögert höher
Nach Artikel 87 Absatz 4 VGS lassen sich die selbst bestimmten Höchstwerte jederzeit anpassen. Dabei gilt eine bewusste Asymmetrie:
- Senkung: Ein tieferes Limit wird unmittelbar wirksam.
- Erhöhung: Ein höheres Limit wird frühestens nach 24 Stunden wirksam.
Die Verzögerung soll verhindern, dass Limits in einem Moment der Aufregung, etwa nach einer Verlustserie, spontan aufgehoben werden. Wer am Abend ein höheres Limit beantragt, kann es also frühestens am nächsten Abend nutzen. Dazu kommt das Recht auf Transparenz: Ab der Kontoeröffnung muss jederzeit einfach einsehbar sein, wie hoch Einsätze, Gewinne und Nettoergebnis in einem bestimmten Zeitraum waren.
Zeitlimits und weitere Kontrollmittel
Zeitlimits sind in der Verordnung nicht als Pflicht für jedes Spiel festgeschrieben. Artikel 79 BGS nennt aber die Kontrolle und Beschränkung der Spieldauer, der Spielhäufigkeit und des Nettoverlusts als Möglichkeiten, die Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen anbieten, soweit das Gefährdungspotenzial des Spiels dies angezeigt erscheinen lässt. Artikel 91 VGS erlaubt zusätzliche Mittel zur Kontrolle des Spielkonsums, und die Aufsichtsbehörden können bei riskanten Spielen weitere Massnahmen vorschreiben.
Welche Zeitlimits, Sitzungserinnerungen oder Pausen ein bestimmtes Online-Casino anbietet, hängt deshalb vom Anbieter und vom Spiel ab. Die Informationen dazu müssen nach Artikel 88 VGS gut sichtbar und leicht zugänglich sein.
Vorübergehender Spielausstieg
Für eine längere Pause sieht Artikel 89 VGS den vorübergehenden Spielausstieg vor. Jede Veranstalterin von Online-Spielen muss ihn anbieten. Die wichtigsten Punkte:
- Die Dauer legt die Person selbst fest, höchstens aber sechs Monate.
- Der Ausstieg kann für eine oder mehrere Spielkategorien oder für alle Spiele des Anbieters gelten.
- Die Dauer kann vor Ablauf nicht selbst verkürzt werden. Auf begründeten Antrag kann die Veranstalterin den Ausstieg aufheben, wenn keine Gründe für eine Spielsperre vorliegen.
Der Spielausstieg gilt nur beim jeweiligen Anbieter. Wer bei allen Schweizer Casinos und Online-Angeboten pausieren will, braucht eine Spielsperre.
Die Spielsperre als stärkstes Mittel
Nach Artikel 80 Absatz 5 BGS kann jede Person bei einer Spielbank oder einer Veranstalterin von Grossspielen selbst eine Spielsperre beantragen. Laut ESBK gilt die Sperre landesweit für Spielbanken, Online-Casinos sowie online angebotene Lotterien und Sportwetten. Seit dem 7. Januar 2025 wirkt sie auch in den Casinos in Liechtenstein. Teilsperren für einzelne Casinos gibt es nicht.
Die Sperre kann nach Artikel 81 BGS nur auf Antrag aufgehoben werden, wenn der Grund nicht mehr besteht, und unter Beizug einer kantonal anerkannten Fachperson oder Fachstelle. Das Verfahren beschreibt der Beitrag zur Aufhebung der Spielsperre.
Weitere Schutzregeln im Gesetz
Neben Limits, Ausstieg und Sperre enthält das Geldspielgesetz weitere Regeln, die das Online-Spiel begrenzen:
- Kein Spiel für Minderjährige: Nach Artikel 72 BGS sind Minderjährige weder zu Spielbankenspielen noch zu online durchgeführten Grossspielen zugelassen.
- Kein Kredit: Nach Artikel 75 BGS dürfen Veranstalterinnen weder Darlehen noch Vorschüsse gewähren.
- Gratisspiele nur mit Zustimmung: Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der zuständigen Behörde.
- Werbung: Nach Artikel 74 BGS darf Werbung weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten.
Auch die Lotteriegesellschaften investieren in die Prävention. Die Loterie Romande beziffert ihre Ausgaben dafür für 2025 auf CHF 2,1 Mio., das entspricht 0,5 % ihres Bruttospielertrags.
Früherkennung und Selbsttest
Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Spielenden. Nach Artikel 90 VGS beobachten die Veranstalterinnen von Online-Spielen das Spielverhalten anhand von Kriterien aus dem Sozialkonzept, wenn das Gefährdungspotenzial eines Spiels dies erfordert. Erfüllt das Verhalten ein Kriterium, müssen sie rasch handeln, prüfen, ob eine Sperre nötig ist, und bei Bedarf direkt Kontakt aufnehmen.
Zu den Pflichtinformationen gehört nach Artikel 88 VGS eine Methode zur Selbstbeurteilung des eigenen Spielverhaltens. Einen solchen Selbsttest bietet auch SOS Spielsucht unter sos-spielsucht.ch an. Dort ist zudem die Helpline 0800 040 080 erreichbar, rund um die Uhr, kostenlos und anonym.
Limits ersetzen keine Beratung, sie schaffen aber eine Grenze, bevor es kritisch wird. Wer merkt, dass er Limits regelmässig erhöhen möchte, hat damit selbst ein deutliches Warnsignal erkannt.
Häufige Fragen
Muss man im Schweizer Online-Casino ein Limit festlegen?
Ja. Nach Artikel 87 VGS verlangt die Veranstalterin ab der Kontoeröffnung, Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste festzulegen.
Wie schnell lässt sich ein Limit erhöhen?
Eine Erhöhung wird frühestens nach 24 Stunden wirksam. Eine Senkung gilt sofort.
Was ist der Unterschied zwischen Spielausstieg und Spielsperre?
Der Spielausstieg gilt beim jeweiligen Anbieter für höchstens sechs Monate. Die Spielsperre gilt landesweit und wird nur unter Beizug einer Fachperson aufgehoben, siehe Spielsperre aufheben.
Gibt es Zeitlimits?
Das Gesetz nennt die Beschränkung der Spieldauer als mögliches Kontrollmittel, schreibt sie aber nicht für jedes Spiel vor. Welche Zeitlimits angeboten werden, hängt vom Anbieter ab.
Quellen
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